interne Verweise§ 3 AkaGrG ... Bestimmungen des § 2 finden auf Ausländer entsprechende Anwendung. Halten sie sich im Deutschen Reiche ...
§ 4 AkaGrG ... ausländischen akademischen Grades widerrufen und bei allgemein erteilter Genehmigung (§ 2 Abs. 2) den Widerruf auch für den Einzelfall aussprechen. (4) Der Reichsminister ...
Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Führung akademischer Grade
V. v. 21.07.1939 RGBl. I S. 1326; aufgehoben durch Artikel 10 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614
§ 2 AkaGrGDV ... Erteilung der Genehmigung zur Führung eines ausländischen akademischen Grades (§ 2 Abs. 1, § 3 des Gesetzes) ist unmittelbar beim Reichsminister für Wissenschaft, ... akademischen Grade einer bestimmten ausländischen Hochschule allgemein erteilt ist (§ 2 Abs. 2 des ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1582/v22460.htm