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Artikel 1 - Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung (13. WoGVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Wohngeldverordnung
Die Anlage zur Wohngeldverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2722), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 5. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2160) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Tabelle „Land: Baden-Württemberg" wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach der Angabe
„Bad Saulgau, Stadt | II" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Bad Schönborn | IV" |
- eingefügt.
- b)
- Nach der Angabe
„Edingen-Neckarhausen | III" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Eggenstein-Leopoldshafen | IV" |
- eingefügt.
- c)
- Nach der Angabe
„Ehingen (Donau), Stadt | III" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Eislingen/Fils, Stadt | IV" |
- eingefügt.
- d)
- Nach der Angabe
„Haigerloch, Stadt | I" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Hechingen, Stadt | IV" |
- eingefügt.
- e)
- Nach der Angabe
„Heidelberg, Stadt | V" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Heidenheim an der Brenz, Stadt | IV" |
- eingefügt.
- f)
- Nach der Angabe
„Lauda-Königshofen, Stadt | I" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Lauffen am Neckar, Stadt | IV" |
- eingefügt.
- g)
- Nach der Angabe
„Phillipsburg, Stadt | II" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Plankstadt | IV" |
- eingefügt.
- h)
- Nach der Angabe
„Rheinau, Stadt | II" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Rheinstetten, Stadt | IV" |
- eingefügt.
- i)
- Nach der Angabe
„Schramberg, Stadt | II" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Schriesheim, Stadt | IV" |
- eingefügt.
- j)
- Nach der Angabe
„Sinsheim, Stadt | III" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Sinzheim | IV" |
- eingefügt.
- k)
- Nach der Angabe
„Titisee-Neustadt, Stadt | II" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Trossingen, Stadt | IV" |
- eingefügt.
- l)
- Nach der Angabe
„Tübingen, Universitätsstadt | VII" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Tuttlingen, Stadt | IV" |
- eingefügt.
- m)
- Nach der Angabe
„Waldbronn | IV" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Waldkirch, Stadt | IV" |
- eingefügt.
- n)
- Nach der Angabe
„Wangen im Allgäu, Stadt | III" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Wehr, Stadt | IV" |
- eingefügt.
- o)
- Nach der Angabe
„Weingarten, Stadt | V" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Weinheim, Stadt | IV" |
- eingefügt.
- 2.
- Die Tabelle „Land: Nordrhein-Westfalen" wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach der Angabe
„Attendorn, Stadt | II" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Augustdorf | I" |
- eingefügt.
- b)
- Nach der Angabe
„Neuss, Stadt | IV" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Nideggen, Stadt | II" |
- eingefügt.
- c)
- Nach der Angabe
„Niederzier | II" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Nordkirchen | I" |
- eingefügt.
- d)
- Nach der Angabe
„Borken | I" |
- wird die Angabe
„Coesfeld | I" |
- gestrichen.
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