Artikel 5 - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2226 und der Verordnung (EU) 2018/1240 sowie zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes, des Freizügigkeitsgesetzes/EU, des Gesetzes über das Ausländerzentralregister und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (ETIASDGuaEG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des AZR-Gesetzes


Artikel 5 ändert mWv. 25. April 2023 AZRG § 18f

In § 18f Absatz 1 des AZR-Gesetzes vom 2. September 1994 (BGBl. I S. 2265), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2632) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 2 Absatz 7" durch die Angabe „§ 2 Absatz 4" ersetzt.



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