Artikel 1 - Elfte Verordnung zur Änderung der Hundertvierundachtzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Lahr) (11. EDTL-IFR-PV-ÄndV k.a.Abk.)

V. v. 14.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 111; Geltung ab 27.04.2023

Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 27. April 2023 EDTL-IFR-PV

Die Hundertvierundachtzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Lahr) vom 27. August 1997 (BAnz. S. 11.886), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Januar 2017 (BAnz AT 10.02.2017 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

(nur Fundstellennachweis)



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