interne Verweise§ 4 NordSBefV Begriffsbestimmungen ... Wasserfahrzeuge zum Befahren der Besonderen Schutzgebiete außerhalb der Fahrwasser, die in Anlage 3 Abschnitt C bestimmt ist; 7. Schutzgebiets-Route: eine Route zum Befahren der Besonderen ... eine Route zum Befahren der Besonderen Schutzgebiete außerhalb der Fahrwasser, die in Anlage 3 Abschnitt D bestimmt ist; 8. Schnellfahrkorridore: für den gewerblichen Verkehr zum Transport ... den gewerblichen Verkehr zum Transport von Gütern und zur Beförderung von Personen in Anlage 3 Abschnitt E ausgewiesene Korridore; 9. Beste verfügbare Technik: ein technischer ...
§ 6 NordSBefV Verbote und Verkehrsführung ... befahren. Satz 1 Nummer 1 gilt nicht, soweit nach § 3 Absatz 3 in Verbindung mit Anlage 3 Abschnitt A eine Erlaubniszone ausgewiesen ist. Satz 1 Nummer 2 gilt nicht, wenn geeignete, ... befahren. Satz 1 Nummer 1 gilt nicht, soweit nach § 3 Absatz 3 in Verbindung mit Anlage 3 Abschnitt B eine Erlaubniszone ausgewiesen ist. Satz 1 Nummer 2 gilt nicht für die ... Schutzgebiets-Wasserwanderwege und Schutzgebiets-Routen nach § 3 Absatz 3 in Verbindung mit Anlage 3 Abschnitte C und D. (4) Die Absätze 1 bis 3 berühren nicht die weitergehenden ...
§ 7 NordSBefV Geschwindigkeitsbegrenzungen ... darf ein gewerblich eingesetztes Wasserfahrzeug nur 1. in Schnellfahrkorridoren, die in Anlage 3 Abschnitt E bestimmt sind, 2. in Fahrwassern, sofern es sich um ein Fahrgastschiff handelt, das vor ... oder der Schifffahrtsordnung Emsmündung und gelten nicht in den in Anlage 3 Abschnitt A bezeichneten Erlaubniszonen für die betreffende Nutzung. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiterer Vorschriften des Schifffahrtsrechts
V. v. 18.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 100, 115
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