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Synopse aller Änderungen der NordSBefV am 01.05.2024

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Mai 2024 durch Artikel 3 der 1. BinSchStrOuaÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der NordSBefV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

NordSBefV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.05.2024 geltenden Fassung
NordSBefV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.05.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 3 V. v. 18.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 100, 115
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 3 (zu § 3 Absatz 3, § 6 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 3 Satz 2, § 7 Absatz 7, § 9 Satz 2) Erlaubniszonen und Routen für Sport- und Freizeitzwecke sowie für die gewerbliche Nutzung