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§ 4 LMBVV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 LMBVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LMBVV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 5 LMBVV Besondere Anforderungen beim Inverkehrbringen von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
... oder Kleinkinder dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den Anforderungen des
§ 4 Absatz 1 und 2 Satz 1
genügen. (3) Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge ...
Anlage 1 LMBVV (zu § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2) Spezifische Rückstandshöchstgehalte für Wirkstoffe aus Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln in Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
Anlage 2 LMBVV (zu § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3) Wirkstoffe von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, die bei Erzeugnissen, die zur Herstellung von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder bestimmt sind, nicht angewendet werden dürfen
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