Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 06.08.2023 aufgehoben

§ 1 - Türkei-Erdbeben-Aufenthalts-Übergangsverordnung (TürkeiErdbebenAufenthÜV)

V. v. 25.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 116
Geltung ab 07.05.2023 bis 06.08.2023; FNA: 26-12-12 Ausländerrecht

§ 1 Gegenstand



Diese Verordnung regelt die vorübergehende Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für den Aufenthalt im Bundesgebiet von bestimmten türkischen Staatsangehörigen, die aufgrund ihrer Betroffenheit vom Erdbeben am 6. Februar 2023 in der türkisch-syrischen Grenzregion mit nach der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (ABl. L 243 vom 15.9.2009, S. 1; L 154 vom 6.6.2013, S. 10; L 284 vom 12.11.2018, S. 38), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 2021/1134 (ABl. L 248 vom 13.7.2021, S. 11) geändert worden ist, erteilten Visa in das Bundesgebiet eingereist sind.



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