Zitierungen von Artikel 1 Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Hundertsechsundsiebzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flugplatz Kiel-Holtenau)

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 17. EDHK-IFR-PV-ÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 17. EDHK-IFR-PV-ÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Hundertsechsundsiebzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flugplatz Kiel-Holtenau)
V. v. 09.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 144; zuletzt geändert durch Artikel 18 V. v. 30.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 339
§ 4 EDHK-IFR-PV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... zum und vom Flugplatz Kiel-Holtenau) vom 20. Januar 1997 (BAnz. S. 1266), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. April 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 117 ) geändert worden ist, außer ...


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