Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Zweihundertsiebenundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Schönhagen) (EDAZIFRPVÄndV1ÄndV k.a.Abk.)

V. v. 28.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 121; Geltung ab 11.05.2023

Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 11. Mai 2023 1. EDAZIFRPVÄndV Artikel 2, EDAZ-IFR-PV

In Artikel 2 der Ersten Verordnung zur Änderung der Zweihundertsiebenundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Schönhagen) vom 16. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 34) wird die Angabe „15. Juni 2023" durch die Angabe „10. August 2023" ersetzt.



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