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Zitierungen von § 41 HinSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41 HinSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HinSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Hinweisgeberschutzgesetz-Externe-Meldestelle-des-Bundes-Verordnung (HEMBV)
V. v. 07.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 211
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
G. v. 31.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 140
Artikel 10 HinSchGEG Inkrafttreten
... In Artikel 1 tritt § 41 des Hinweisgeberschutzgesetzes am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 2. ...
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