Artikel 2 - Verordnung zur Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main aufgrund der Außerbetriebnahme der Navigationsanlage Ried DVOR/DME und der Inbetriebnahme der Navigationsanlage Frankenstein DVOR/DME (EDDFIFRPVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 19.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 150; Geltung ab 13.07.2023, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 2 Weitere Änderung der Zweihundertzwölften Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main)


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 10. August 2023 EDDF-IFR-PV

Die Zweihundertzwölfte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main) vom 13. November 2002 (BAnz. S. 25.489), die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

(nur Fundstellennachweis ab 2023)

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main aufgrund der Außerbetriebnahme der Navigationsanlage Ried DVOR/DME und der Inbetriebnahme der Navigationsanlage Frankenstein DVOR/DME

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 EDDFIFRPVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EDDFIFRPVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 EDDFIFRPVÄndV Inkrafttreten
... Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 13. Juli 2023 in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am 10. August 2023 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Sechsundsechzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertzwölften Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main)
V. v. 08.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 225
Artikel 1 66. EDDF-IFR-PVÄndV
... und vom Flughafen Frankfurt am Main) vom 13. November 2002 (BAnz. S. 25.489), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 19. April 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 150 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: (nur Fundstellennachweis seit ...


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