Änderung Artikel 1 Verordnung zur Neuordnung der Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik und zur Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik vom 01.08.2023

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Artikel 1 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2023 geltenden Fassung
Artikel 1 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2023 geltenden Fassung
durch Berichtigung v. 06.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 241
 
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen und zur Kunststoff- und Kautschuktechnologin


(gesamter Text siehe KStoffTechAusbV)



 



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