Berichtigung - Berichtigung der Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen (AbfallRÄndVBer k.a.Abk.)

B. v. 15.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 153; Geltung ab 01.05.2023

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. Mai 2023 AbfallRÄndV Artikel 1, BioAbfV § 5a

Die Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen vom 28. April 2022 (BGBl. I S. 700) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b ist vor dem Wort „Bioabfallbehandler" das Wort „Der" einzufügen.



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