Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 7 - Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung (FrSaftErfrischGetrV)

§ 7 Verkehrsverbote



Lebensmittel, die mit einer in Anlage 1 aufgeführten Bezeichnung versehen sind, ohne der in Anlage 1 jeweils festgelegten Herstellungsanforderung oder § 2 Absatz 1, 4, 5 Satz 1, Absatz 6 oder 7 zu entsprechen, dürfen gewerbsmäßig nicht in den Verkehr gebracht werden.



 
Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 7 FrSaftErfrischGetrV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.04.2023Artikel 3 Verordnung zur Neuordnung des Rechts über bestimmte Lebensmittel
vom 26.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 115
aktuell vorher 29.05.2020Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
vom 18.05.2020 BGBl. I S. 1075
aktuell vorher 31.10.2013Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
vom 23.10.2013 BGBl. I S. 3889
aktuell vorher 01.06.2012Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
vom 21.05.2012 BGBl. I S. 1201
aktuell vorher 03.06.2010Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und der Fruchtsaftverordnung
vom 21.05.2010 BGBl. I S. 674
aktuellvor 03.06.2010früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 7 FrSaftErfrischGetrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 FrSaftErfrischGetrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FrSaftErfrischGetrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 FrSaftErfrischGetrV Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (vom 29.04.2023)
... 1 Nummer 21 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird bestraft, wer entgegen § 7 ein Lebensmittel in den Verkehr bringt. (3) Wer eine in Absatz 2 bezeichnete Handlung ...
Anlage 1 FrSaftErfrischGetrV (zu § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 7) Bezeichnungen der Lebensmittel, Herstellungsanforderungen (vom 29.04.2023)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.10.2013 BGBl. I S. 3889
Artikel 1 3. FrSaftErfrischGetrVuaÄndV Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
... von Natur aus Zucker" in den Verkehr gebracht werden." 3. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Verkehrsverbote Lebensmittel, die ... gebracht werden." 3. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Verkehrsverbote Lebensmittel, die mit einer in Anlage 1 aufgeführten Bezeichnung ... 1 (zu § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 7 ) Verkehrsbezeichnungen, Herstellungsanforderungen Lfd.  ...

Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und der Fruchtsaftverordnung
V. v. 21.05.2010 BGBl. I S. 674
Artikel 2 ZZulVuaÄndV Änderung der Fruchtsaftverordnung
... 4 wird die Angabe „6" durch die Angabe „7" ersetzt. 3. In § 4 werden die Wörter „den Vorschriften des § 2 Abs. 1, 4, 5 Satz 1 und Abs. 6" ...

Verordnung zur Neuordnung des Rechts über bestimmte Lebensmittel
V. v. 26.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 115
Artikel 3 LMBVVEV Änderung der Fruchtsaft-, Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung
... 4 wird aufgehoben. 5. Abschnitt 5 wird Abschnitt 4. 6. § 10 wird § 7 . 7. § 11 wird § 8 und wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ... b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 10" durch die Angabe „ § 7 " ersetzt. c) In Absatz 4 werden die Wörter „Absatz 6 Satz 1, § 6 ... die Wörter „(zu § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 7 )" ersetzt. b) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:  ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
V. v. 18.05.2020 BGBl. I S. 1075
Artikel 1 4. FrSaftErfrischGetrVuaÄndV
...  4. Der bisherige Abschnitt 4 wird Abschnitt 5. 5. Der bisherige § 7 wird § 10 . 6. Der bisherige § 8 wird § 11 und wird wie folgt geändert:  ... b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 7" durch die Angabe „ § 10 " ersetzt. c) In Absatz 4 werden die Wörter „oder § 6 Absatz ... die Wörter „(zu § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 10 )" ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.05.2012 BGBl. I S. 1201
Artikel 1 2. FrSaftVuaÄndV Änderung der Fruchtsaftverordnung
... Übergangsregelungen" eingefügt. 7. Der bisherige § 4 wird § 7. 8. Der bisherige § 5 wird § 8. 9. Der neue § 8 wird wie folgt ... 21 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird bestraft, wer entgegen § 7 ein Lebensmittel in den Verkehr bringt." b) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3; ... der Vorräte in den Verkehr gebracht werden." 12. Die bisherigen §§ 7 und 8 werden die §§ 10 und 11. 13. Die Bezeichnung der Anlage 1 wird folgt ...