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Artikel 8 - Gesetz zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts (KraftfEntSG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung der Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach § 16 Absatz 6 des Mindestlohngesetzes


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2023 MiLoGMeldStellV § 1




 

Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 KraftfEntSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KraftfEntSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel KraftfEntSG 1)
... a Doppelbuchstabe bb und Buchstabe c sowie Nummer 2 Buchstabe a, in Artikel 6 Nummer 2, Artikel 7, 8 und 13 der Umsetzung von Artikel 1 der Richtlinie (EU) 2020/1057 des Europäischen Parlaments ...