Artikel 4 - Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften (BauLPDigG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 7. Juli 2023 EEG 2023 § 97, § 98

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 133) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 97 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 werden nach der Angabe „(BGBl. I S. 1353)" die Wörter „, das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist," eingefügt.

b)
In Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und Absatz 5 Nummer 3 werden jeweils die Wörter „Anlage 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes" durch die Wörter „der Anlage zum Windenergieflächenbedarfsgesetz" ersetzt.

2.
In § 98 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 5 Nummer 3 und 5 werden jeweils die Wörter „Anlage 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes" durch die Wörter „der Anlage zum Windenergieflächenbedarfsgesetz" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 BauLPDigG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BauLPDigG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Artikel 4 EWPBGuaÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 100 werden die ...


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