Änderung Artikel 6 Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 07.07.2023

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Berichtigung BauLPDigGB am 7. Juli 2023 und Änderungshistorie des BauLPDigG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Artikel 6 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 07.07.2023 geltenden Fassung
Artikel 6 n.F. (neue Fassung)
in der am 07.07.2023 geltenden Fassung
durch B. v. 08.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 214
 

(Textabschnitt unverändert)

Artikel 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 1 Nummer 16 tritt am 6. Januar 2024 in Kraft.

(Text alte Fassung)

(2) Artikel 1 Nummer 19 § 246c Absatz 6 Satz 4 des Baugesetzbuches tritt mit Ablauf des 7. Juli 2024 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

(2) In Artikel 1 Nummer 19 tritt § 246c Absatz 6 Satz 4 des Baugesetzbuchs mit Ablauf des 7. Juli 2024 außer Kraft.

 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed