Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 BauLPDigG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BauLPDigG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 BauLPDigG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 07.07.2023)
... Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 1 Nummer 16 tritt am 6. Januar 2024 in Kraft. (2) In Artikel 1 Nummer 19 tritt § 246c Absatz 6 ... Verkündung in Kraft. Artikel 1 Nummer 16 tritt am 6. Januar 2024 in Kraft. (2) In Artikel 1 Nummer 19 tritt § 246c Absatz 6 Satz 4 des Baugesetzbuchs mit Ablauf des 7. Juli 2024 außer ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
B. v. 08.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 214
Berichtigung BauLPDigGB
... Vorschriften vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) ist wie folgt zu berichtigen: 1. Artikel 1 ist wie folgt zu berichtigen: a) In Nummer 8 sind nach dem Wort ... zu ersetzen. 2. Artikel 6 Absatz 2 muss wie folgt lauten: „(2) In Artikel 1 Nummer 19 tritt § 246c Absatz 6 Satz 4 des Baugesetzbuchs mit Ablauf des 7. Juli 2024 außer ...

Gesetz zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs
G. v. 12.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 184
Artikel 3 LNGGuaÄndG Änderung des Baugesetzbuchs
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 Satz 2 werden ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed