§ 245e des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „mit Ablauf des 31. Dezember 2027" durch die Wörter „mit Ablauf des Stichtags für den Flächenbeitragswert nach Spalte 1 der Anlage des Windenergieflächenbedarfsgesetzes" ersetzt.
- 2.
- In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027" durch die Wörter „bis zum Ablauf des Stichtags für den Flächenbeitragswert nach Spalte 1 der Anlage des Windenergieflächenbedarfsgesetzes" ersetzt.
- 3.
- Folgender Absatz 5 wird angefügt:
Gesetz zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen an die Anforderungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
G. v. 28.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 221