Eingangsformel - Fünfte Verordnung zur Änderung der Kanalsteurertarifverordnung (5. KanalStTarifVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 14.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 189; Geltung ab 20.07.2023
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Eingangsformel



Auf Grund des § 14 Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 5 Satz 1 des Seeaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2016 (BGBl. I S. 1489), von denen § 14 Absatz 4 Satz 1 durch Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzes vom 14. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 73) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr nach Anhörung der Küstenländer:



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