Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes, des Infektionsschutzgesetzes, personenstands- und dienstrechtlicher Regelungen sowie der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (BevStatGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Personenstandsgesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 21. Juli 2023 PStG § 7, mWv. 1. November 2024 offen

Das Personenstandsgesetz vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1744) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 7 Absatz 3 Satz 3 wird aufgehoben.

abweichendes Inkrafttreten am 01.11.2024

2.
In § 55 Absatz 3 werden nach dem Wort „Personenstandsurkunden" die Wörter „und elektronischen Personenstandsbescheinigungen" eingefügt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes, des Infektionsschutzgesetzes, personenstands- und dienstrechtlicher Regelungen sowie der Medizinprodukte-Abgabeverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BevStatGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BevStatGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 BevStatGuaÄndG Inkrafttreten
... sowie Artikel 4 treten am 1. November 2023 in Kraft. Artikel 2 tritt am 31. Januar 2024 in Kraft. Artikel 3 Nummer 2 tritt am 1. November 2024 in ...


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