§ 8 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e Doppelbuchstabe aa des Mikrozensusgesetzes vom
7. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826), das zuletzt durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 155) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
-
- „aa)
- Höhen der gesetzlichen Leistungen bei Arbeitslosigkeit, bei Aus- und Weiterbildungsförderungen der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere Höhen des Qualifizierungsgeldes, und Höhen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, insbesondere Höhen des Bürgergeldes, des Bürgergeldbonus und der Weiterbildungsleistungen,".