interne Verweise§ 4 FZV Voraussetzungen für die Inbetriebsetzung eines zulassungsfreien Fahrzeuges ... Straßen in Betrieb setzen, wenn es ein gültiges Versicherungskennzeichen nach § 52 Absatz 1 Satz 1 führt. Besteht keine Versicherungspflicht, darf das Fahrzeug nur mit einem ... 1 in Betrieb gesetzt werden, sofern nicht von einer Ausstellung des Versicherungskennzeichens nach § 52 Absatz 4 Satz 1 Gebrauch gemacht wird. Im Fall des Satzes 2 sind auf die Zuteilung des Kennzeichens die ...
§ 54 FZV Rote Versicherungskennzeichen ... roten Versicherungskennzeichen nach dem Muster in Anlage 17 unternommen werden. (2) § 52 Absatz 2 und 3 ist entsprechend mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Buchstabenbereich der Erkennungsnummer ...
§ 56 FZV Versicherungsplakette ... besteht. (2) Die Vorschriften über das Versicherungskennzeichen nach den §§ 52 und 53 sind mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass 1. es abweichend von ... 52 und 53 sind mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass 1. es abweichend von § 52 Absatz 1 Satz 6 genügt, wenn die Bescheinigung über die Versicherungsplakette für eine ... zur Prüfung ausgehändigt wird; 2. die Versicherungsplakette abweichend von § 52 Absatz 2 anstelle eines Schildes aus einem Aufkleber besteht, der eine dauerhafte Verklebung auf der ... nach dem Muster in Anlage 18 unternommen werden. Absatz 2 in Verbindung mit § 52 Absatz 2 und 3 ist entsprechend mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Buchstabenbereich der Erkennungsnummer ...
§ 77 FZV Ordnungswidrigkeiten ... 41 Absatz 3 Satz 2, § 42 Absatz 5 Satz 3, § 43 Absatz 2 Satz 2, § 46 Absatz 6 oder § 52 Absatz 1 Satz 6 ein dort genanntes Dokument nicht mitführt oder nicht oder nicht rechtzeitig ...
Zitat in folgenden NormenBußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 28.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 236
Anlage BKatV (zu § 1 Absatz 1) Bußgeldkatalog (BKat) (vom 07.09.2023) ... § 4 Absatz 5 Satz 1 § 13 Absatz 6 Satz 1 § 31 Satz 3 § 52 Absatz 1 Satz 6 § 77 Nummer 4 10 € ... 13 Absatz 6 Satz 1 § 28 Satz 2 § 31 Satz 3 § 32 Absatz 2 § 52 Absatz 1 Satz 6 § 77 Nummer 4 und Nummer 22 10 € 253 Einem ...
FZV-Ausnahmeverordnung (FZVAusnV)
V. v. 20.08.2020 BGBl. I S. 1968; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 18
§ 1 FZVAusnV Versicherungskennzeichen (vom 01.09.2023) ... Versicherungskennzeichen nach § 52 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung dürfen sich abweichend von § 53 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Verbindung mit ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
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