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Artikel 10 - Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften (FZVNEV k.a.Abk.)

Artikel 10 Änderung der Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung


Artikel 10 ändert mWv. 1. September 2023 AFGBV § 11, § 16, § 18

Die Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung vom 24. Juni 2022 (BGBl. I S. 986) wird wie folgt geändert:

1.
§ 11 wird wie folgt geändert:

a0)
In Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „§ 3 Absatz 2 und 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" durch die Wörter „§ 3 Absatz 3 und 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" ersetzt.

a)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 2 werden die Wörter „§ 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" durch die Wörter „§ 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" ersetzt;

bb)
In Satz 4 werden die Wörter „§ 11 Absatz 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" durch die Wörter „§ 13 Absatz 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" ersetzt.

b)
In Absatz 4 werden die Wörter „§ 13 Absatz 4 Satz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" durch die Wörter „§ 15 Absatz 5 Satz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" und die Wörter „§ 14 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" durch die Wörter „§ 16 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" ersetzt.

c)
In Absatz 5 werden die Wörter „Abschnitt 2a Unterabschnitt 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" durch die Wörter „Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" ersetzt.

d)
In Absatz 7 werden die Wörter „§ 14 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" durch die Wörter „§ 16 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" und die Wörter „§ 15g der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" durch die Wörter „§ 24 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" ersetzt.

2.
In § 16 Absatz 8 werden die Wörter „Abschnitt 2a Unterabschnitt 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" durch die Wörter „Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" ersetzt.

3.
In § 18 werden die Wörter „§ 6 Absatz 7 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" durch die Wörter „§ 6 Absatz 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" ersetzt.