Start
>
Inhalt FZVNEV
>
Art. 10
Änderungsalarm
Hier klicken für
Titel, Fundstelle, Änderungen
etc.
Artikel 10 - Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften (FZVNEV
k.a.Abk.
)
V. v. 20.07.2023
BGBl. 2023 I Nr. 199
; Geltung ab 01.09.2023
14 Änderungen
|
Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 11 Vorschriften zitiert
Artikel 9
←
→
Artikel 11
Artikel 10 Änderung der Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung
Artikel 10 ändert mWv. 1. September 2023
AFGBV
§ 11
,
§ 16
,
§ 18
Die
Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung
vom
24. Juni 2022 (BGBl. I S. 986
) wird wie folgt geändert:
1.
§ 11
wird wie folgt geändert:
a0)
In Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „
§ 3 Absatz 2 und 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
" durch die Wörter „
§ 3 Absatz 3 und 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
" ersetzt.
a)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa)
In Satz 2 werden die Wörter „
§ 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
" durch die Wörter „
§ 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
" ersetzt;
bb)
In Satz 4 werden die Wörter „
§ 11 Absatz 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
" durch die Wörter „
§ 13 Absatz 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
" ersetzt.
b)
In Absatz 4 werden die Wörter „
§ 13 Absatz 4 Satz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
" durch die Wörter „
§ 15 Absatz 5 Satz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
" und die Wörter „
§ 14 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
" durch die Wörter „
§ 16 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
" ersetzt.
c)
In Absatz 5 werden die Wörter „Abschnitt 2a Unterabschnitt 3 der
Fahrzeug-Zulassungsverordnung
" durch die Wörter „Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 der
Fahrzeug-Zulassungsverordnung
" ersetzt.
d)
In Absatz 7 werden die Wörter „
§ 14 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
" durch die Wörter „
§ 16 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
" und die Wörter „§ 15g der
Fahrzeug-Zulassungsverordnung
" durch die Wörter „
§ 24 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
" ersetzt.
2.
In
§ 16 Absatz 8
werden die Wörter „Abschnitt 2a Unterabschnitt 3 der
Fahrzeug-Zulassungsverordnung
" durch die Wörter „Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 der
Fahrzeug-Zulassungsverordnung
" ersetzt.
3.
In
§ 18
werden die Wörter „
§ 6 Absatz 7 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
" durch die Wörter „
§ 6 Absatz 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
" ersetzt.
Artikel 9
←
Inhaltsverzeichnis
→
Artikel 11
Vorschriftensuche
§ / Art.
Gesetz
Volltextsuche
nur in FZVNEV
buzer.de
Normalansicht
nach oben
↑
unten
↓
Anzeige
Link zu dieser Seite
: https://www.buzer.de/gesetz/15954/a299384.htm
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Menü:
Normalansicht
|
Start
|
Suchen
|
Sachgebiete
|
Aktuell
|
Verkündet
|
Web-Plugin
|
Über buzer.de
|
Qualität
|
Kontakt
|
Support
|
Werbung
|
Datenschutz, Impressum
informiert bleiben:
Änderungsalarm
|
Web-Widget
|
RSS-Feed