„2a Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt | | |
128 | Registrierung einer juristischen Person des Privatrechts als Großkunde bei der Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes | 3.220,00 |
129 | Entgegennahme eines Antrages eines Großkunden durch die Großkundenschnittstelle [und Weiterleitung des Antrags an die zuständige Zulassungsbehörde] | 0,30". |
„221 | Zulassung eines Kraftfahrzeugs/Anhängers Die Gebühren nach Nummern 221.1, 221.2, 221.3, 221.6 und 221.8 erhöhen sich bei gleichzeitiger Änderung technischer Daten um die Gebühr nach Nummer 225. Die Gebühren nach Nummern 221.1, 221.2 und 221.3 erhöhen sich, wenn der Abruf von Daten gemäß § 14 Absatz 3 Satz 4 FZV beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und die Daten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind, um 15,30 Euro. Die Gebühren nach den Nummern 221.1, 221.1.1, 221.2, 221.2.1, 221.10 und 221.10.1 erhöhen sich im Falle der Zuteilung einer vom regelmäßigen Zuteilungsverfahren der Zulassungsbehörde abweichenden Erkennungsnummer (Wunschkennzeichen) um 10,20 Euro. Die Gebühren nach Nummern 221.1, 221.2, 221.6 und 221.8 erhöhen sich im Falle des Umtauschs des Fahrzeugbriefs in eine Zulassungsbescheinigung Teil II um 5,10 Euro. Die Gebühren nach Nummern 221.1 und 221.2 erhöhen sich im Falle der Zuteilung eines Wechselkennzeichens um 6,00 Euro. | |
221.1 | Zulassung oder Wiederzulassung - jeweils außer in den Fällen der Nummern 221.1.1, 221.6 und 221.7 -, Änderung des Kennzeichens, Änderung des Betriebszeitraums beim Saisonkennzeichen, Wechsel der Kennzeichenart, wobei in diesen Fällen eine erneute Zulassungsgebühr oder eine Gebühr nach Nummer 221.2, 221.6 oder 221.8 nicht zusätzlich anfällt | 30,00 |
221.1.1 | Internetbasierte Zulassung, internetbasierte Wiederzulassung außer im Fall der Nummer 221.7 Diese Gebühr erhöht sich für einen Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 Euro. | 12,80 |
221.1.2 | Tageszulassung eines Fahrzeugs | 45,90 |
221.1.3 | Internetbasierte Tageszulassung | 14,90 |
221.2 | Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel -, außer im Fall der Nummer 221.2.1 | 27,10 |
221.2.1 | Internetbasierte Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel | 12,10". |
„221.6 | Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung innerhalb desselben Zulassungsbezirks - ohne Halterwechsel mit nach § 16 Absatz 1 Satz 4 FZV reserviertem Kennzeichen -, außer im Fall der Nummer 221.7 | 23,00 |
221.7 | Internetbasierte Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung innerhalb desselben Zulassungsbezirks - ohne Halterwechsel und mit nach § 16 Absatz 1 Satz 4 reserviertem Kennzeichen - Diese Gebühr erhöht sich für einen Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 Euro | 10,60 |
221.8 | Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens - Halterwechsel -, außer im Fall der Nummer 221.8.1. | 24,20 |
221.8.1 | Internetbasierte Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens - Halterwechsel | 10,40 |
221.9 | Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel -, außer im Fall der Nummer 221.9.1 | 23,60 |
221.9.1 | Internetbasierte Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel. | 9,90 |
221.10 | Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens - Halterwechsel -, außer im Fall der Nummer 221.10.1. | 26,20 |
221.10.1 | Internetbasierte Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens - Halterwechsel - Diese Gebühr erhöht sich für einen Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 Euro. | 12,40 |
221.11.1 | Elektronischer Antrag einer juristischen Person auf Zulassung, Wiederzulassung oder Außerbetriebsetzung, der über die Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt abgewickelt wird. | entsprechend der Nummern 221.1.1, 221.7 oder 224 |
221.11.2 | Soweit der Bearbeitungsaufwand aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht durch die Gebühr nach Nummer 221.11.1 i.V.m. den Gebühren nach den Nummern 221.1.1, 221.7 oder 224 abgegolten ist, wird zusätzlich der Zeitaufwand berechnet. Die Gebühr hierfür beträgt je angefangene Viertelstunde Bearbeitungszeit 12,80 Euro." | |
„224.1 | innerhalb oder außerhalb des Zulassungsbezirks | 15,90 |
224.2 | internetbasiert | 2,10". |
„225.1 | Internetbasierte Änderung der Anschrift des Halters innerhalb desselben Zulassungsbezirks | 4,30". |