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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 SanktRÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SanktRÜG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes und des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes sowie des Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 218
Artikel 3 VerkStatGuaÄndG Änderung des Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
... bis zu diesem Tag geltenden Fassung. Artikel 313 Absatz 2 gilt entsprechend." 2. Artikel 5 wird wie folgt gefasst: „Artikel 5 Inkrafttreten (1) Dieses Gesetz ... 2 gilt entsprechend." 2. Artikel 5 wird wie folgt gefasst: „ Artikel 5 Inkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Oktober 2023 ...
 
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