§ 10 - Bundesbesoldungsgesetz (BBesG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 19.06.2009 BGBl. I S. 1434; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Geltung ab 01.09.1980; FNA: 2032-1 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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§ 10 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung


§ 10 wird in 3 Vorschriften zitiert

Erhält ein Beamter, Richter oder Soldat Sachbezüge, so werden diese unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Wertes mit einem angemessenen Betrag auf die Besoldung angerechnet, soweit nichts anderes bestimmt ist.

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Zitierungen von § 10 Bundesbesoldungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 BBesG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBesG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Sanitätsoffizieranwärter-Ausbildungsgeldverordnung (SanOAAusbGV)
V. v. 15.01.2013 BGBl. I S. 104; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
§ 4 SanOAAusbGV Entsprechende Geltung von Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes
... 3 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 3 bis 6, sowie die §§ 3a, 9, 9a, 10 , 11, 12, 17a, 17b und 39 bis 41 des Bundesbesoldungsgesetzes gelten ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1514
Artikel 1 ProfBesNeuG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
...  § 9a Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung § 10 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung § 11 Abtretung von ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über das Ausbildungsgeld für Sanitätsoffizier-Anwärter (SanOAAusbgV)
V. v. 12.09.2000 BGBl. I S. 1406; aufgehoben durch § 5 V. v. 15.01.2013 BGBl. I S. 104
§ 6 SanOAAusbgV Anwendung des Bundesbesoldungsgesetzes
... §§ 3, 3a, 9, 9a, 10 , 11, 12 und 17a des Bundesbesoldungsgesetzes gelten ...


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