§ 36 - Bundesbesoldungsgesetz (BBesG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 19.06.2009 BGBl. I S. 1434; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Geltung ab 01.09.1980; FNA: 2032-1 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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§ 36 (aufgehoben)


§ 36 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von § 36 Bundesbesoldungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 BBesG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBesG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1514
Artikel 1 ProfBesNeuG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... § 34 (weggefallen) § 35 Forschungs- und Lehrzulage § 36 (weggefallen) Unterabschnitt 4 Richter und Staatsanwälte § 37 ...


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