Änderung § 74 Bundesbesoldungsgesetz vom 12.02.2009

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 74 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 12.02.2009 geltenden Fassung
§ 74 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 74 (weggefallen)


(Text neue Fassung)

§ 74 Übergangsregelung zu den Änderungen der Anlage I durch das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz


vorherige Änderung

 


Amtsbezeichnungen, die mit dem Inkrafttreten des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes wegfallen, werden weitergeführt.




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