Änderung Anlage VIII Bundesbesoldungsgesetz vom 01.08.2020

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage VIII a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2020 geltenden Fassung
Anlage VIII n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2659
(Textabschnitt unverändert)

Anlage VIII (zu § 61)


(Text alte Fassung) nächste Änderung

Gültig ab 1. März 2020

(Text neue Fassung)

Gültig ab 1. August 2020

Anwärtergrundbetrag

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Laufbahn
| Grundbetrag
(Monatsbetrag in Euro)

mittlerer Dienst
| 1.268,99

gehobener Dienst
| 1.511,86

höherer Dienst
| 2.317,52




Laufbahnen
| Grundbetrag
(Monatsbetrag in Euro)

des einfachen Dienstes
| 1.196,40

des mittleren Dienstes |
1.268,99

des gehobenen Dienstes
| 1.511,86

des höheren Dienstes
| 2.317,52




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