Zitierungen von § 38 Bundesbesoldungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 BBesG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBesG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Besoldungsüberleitungsgesetz (BesÜG)
Artikel 3 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 221, 462; zuletzt geändert durch Artikel 69 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 5 BesÜG Aufstieg in eine Stufe des Grundgehaltes in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2 (vom 01.01.2010)
... Stufe zu dem Zeitpunkt erreicht, zu dem die nächsthöhere Lebensaltersstufe nach § 38 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in der am 30. Juni 2009 geltenden Fassung erreicht worden ... wäre. Mit diesem Aufstieg beginnt die maßgebende Erfahrungszeit nach § 38 Abs. 1 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes. Bei der Zuordnung zu einer Stufe auf der ... Grundlage von Dienstbezügen nach der Lebensaltersstufe 2 der Besoldungsgruppe R 2 nach § 38 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in der am 30. Juni 2009 geltenden Fassung gilt Satz 2 mit der ... Besoldungsgruppe R 1 sowie den Lebensaltersstufen 3, 4 und 5 der Besoldungsgruppe R 2 nach § 38 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in der am 30. Juni 2009 geltenden Fassung gilt Satz 2 mit der ... Stufe des Grundgehaltes zu dem Zeitpunkt erreicht, zu dem das Grundgehalt nach § 38 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in der am 30. Juni 2009 geltenden Fassung gestiegen wäre. ... Stufe des Grundgehaltes der Anlage 2 beginnt die maßgebende Erfahrungszeit nach § 38 Abs. 1 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes. Erfolgt die Zuordnung zu der ...

Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG)
G. v. 23.05.1975 BGBl. I S. 1173; zuletzt geändert durch Artikel 77 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Artikel IX 2. BesVNG Übergangsvorschriften (vom 27.06.2020)
... Funktionsbezeichnungen der Bundesbesoldungsordnung R. § 9 Anwendung des § 38 Abs. 2 BBesG auf vorhandene Richter und Staatsanwälte § 38 Abs. 2 des ... 9 Anwendung des § 38 Abs. 2 BBesG auf vorhandene Richter und Staatsanwälte § 38 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes findet auf die am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Amt befindlichen Richter und ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 1 BesStMG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... Leistungsbezügen aus Anlass von Besoldungsanpassungen nach § 14." 17. § 38 Absatz 3 Satz 2 wird aufgehoben. 18. Nach § 42a wird folgender § 42b eingefügt:  ...

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 2 DNeuG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
...  c) Absatz 2 wird aufgehoben. 26. § 38 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 bis 3 werden wie folgt gefasst: ...

Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 15.03.2012 BGBl. I S. 462, 1489
Artikel 1 BBeamtGewG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (vom 22.03.2012)
... „Absatz 2 Nummer 1" die Angabe „oder 2" gestrichen. 7. § 38 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst:  ...

Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1514
Artikel 1 ProfBesNeuG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... Richter und Staatsanwälte § 37 Bundesbesoldungsordnung R § 38 Bemessung des Grundgehaltes Abschnitt 3 Familienzuschlag § 39 ... 37 Bundesbesoldungsordnung R". 22. Die Überschrift des § 38 wird wie folgt gefasst: „§ 38 Bemessung des Grundgehaltes".  ... 22. Die Überschrift des § 38 wird wie folgt gefasst: „§ 38 Bemessung des Grundgehaltes". 23. § 42a wird wie folgt geändert: ...

Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG)
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2163
Artikel 1 7. BesÄndG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... durch das Wort „Hochschule" ersetzt. 10. In § 38 Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „§ 28 Absatz 1 Satz 3" durch die ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung (2. BesÜV)
neugefasst durch B. v. 27.11.1997 BGBl. I S. 2764; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 48 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160
§ 2 2. BesÜV Bemessung der Dienstbezüge für erstmalig Ernannte
... 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 5 des Deutschen Richtergesetzes gilt für die Anwendung des § 38 Abs. 2 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes auch eine Tätigkeit als Richter oder Staatsanwalt ...


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