Zitierungen von § 72 Bundesbesoldungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 72 BBesG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBesG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 1 BesStMG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... durch das Wort „allgemeine" ersetzt. o) Die Angabe zu § 72 wird wie folgt gefasst: „§ 72 Übergangsregelung zu den §§ ... ersetzt. o) Die Angabe zu § 72 wird wie folgt gefasst: „ § 72 Übergangsregelung zu den §§ 43, 43b und 44". p) Die Angabe zu ... die Wörter „, für Bau und Heimat" eingefügt. 42. § 72 wird wie folgt gefasst: „§ 72 Übergangsregelung zu den §§ ... Heimat" eingefügt. 42. § 72 wird wie folgt gefasst: „ § 72 Übergangsregelung zu den §§ 43, 43b und 44 (1) § 43 Absatz 6 und 7 ...

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 2 DNeuG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung." 52. § 72 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 Satz 2 wird aufgehoben. b) In ...

Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022)
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2444
Artikel 1 BBVAnpÄndG 2021/2022 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 72 wie folgt gefasst: „§ 72 Übergangsregelung zu den §§ 6, 43, ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 72 wie folgt gefasst: „ § 72 Übergangsregelung zu den §§ 6, 43, 43b, 44 und 63". 2. In § 53 ... Amtszulagen, höchstens jedoch um 18,6 Prozent des Grundgehalts" ersetzt. 3. § 72 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 72 Übergangsregelung zu den §§ 6, 43, 43b, 44 und 63". b) Folgender ...

Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230
Artikel 8 BeamtRÄndG 2021 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
...  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 72 wird wie folgt gefasst: „§ 72 Übergangsregelungen zu den §§ ... geändert: a) Die Angabe zu § 72 wird wie folgt gefasst: „ § 72 Übergangsregelungen zu den §§ 6, 43, 43b und 44". b) Die Angabe zu ... dem Anwärtererhöhungsbetrag und dem Anwärtersonderzuschlag." 8. § 72 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 72 Übergangsregelungen zu den §§ 6, 43, 43b und 44". b) Dem Absatz 1 ...

Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 15.03.2012 BGBl. I S. 462, 1489
Artikel 1 BBeamtGewG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (vom 22.03.2012)
... sind, gilt § 3 Absatz 3 entsprechend." 17. § 72 wird wie folgt gefasst: „§ 72 Übergangsregelung für die ... 17. § 72 wird wie folgt gefasst: „§ 72 Übergangsregelung für die nachträgliche Anerkennung von Kinderbetreuungs- und ...

Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1514
Artikel 1 ProfBesNeuG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
...  § 71 Rechtsverordnungen, Allgemeine Verwaltungsvorschriften § 72 Übergangsregelung für die nachträgliche Anerkennung von Kinderbetreuungs- und ...

Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG)
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2163
Artikel 1 7. BesÄndG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... § 69a Heilfürsorge für Soldaten". e) Die Angabe zu § 72 wird wie folgt gefasst: „§ 72 (weggefallen)". f) Die ... e) Die Angabe zu § 72 wird wie folgt gefasst: „§ 72 (weggefallen)". f) Die Angabe zu § 82 wird wie folgt gefasst:  ... Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Finanzen." 20. § 72 wird aufgehoben. 21. § 82 wird wie folgt gefasst: „§ 82 ...


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