Zitierungen von § 81 Bundesbesoldungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 81 BBesG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBesG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
neugefasst durch B. v. 24.02.2010 BGBl. I S. 150; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 69n BeamtVG Übergangsregelung aus Anlass der Einführung der Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen (vom 01.01.2024)
... 1. Januar 2024 geltenden Fassung erfüllt haben. In den Fällen des § 81 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes ist Nummer 1 nicht anzuwenden. Der als ruhegehaltfähiger Dienstbezug zu ...

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 107b SVG Übergangsregelung aus Anlass der Einführung von Stellenzulagen (vom 01.01.2024)
... 1. Januar 2024 geltenden Fassung erfüllt haben. In den Fällen des § 81 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes ist Nummer 1 nicht anzuwenden. Der als ruhegehaltfähiger Dienstbezug zu ...

Versorgungsreformgesetz 1998 (VReformG)
G. v. 29.06.1998 BGBl. I S. 1666, 3128; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 22.04.2005 BGBl. I S. 1106
Artikel 20 VReformG Übergangsvorschriften
... geltenden Fassung gleich. (2) Artikel 5 Nr. 20 Buchstabe n dieses Gesetzes und § 81 des Bundesbesoldungsgesetzes gelten entsprechend für Zulagen nach § 1 Abs. 2 des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 2 DNeuG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
...  59. § 79 wird aufgehoben. 60. § 81 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird aufgehoben. b) Die ...

Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 2 BBVAnpÄndG 2023/2024 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... in der ab 1. Januar 2024 geltenden Fassung erfüllt haben. In den Fällen des § 81 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes ist Nummer 1 nicht anzuwenden. Der als ruhegehaltfähiger Dienstbezug zu ...
Artikel 18 BBVAnpÄndG 2023/2024 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... in der ab 1. Januar 2024 geltenden Fassung erfüllt haben. In den Fällen des § 81 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes ist Nummer 1 nicht anzuwenden. Der als ruhegehaltfähiger Dienstbezug zu ...
Artikel 19 BBVAnpÄndG 2023/2024 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... in der ab 1. Januar 2024 geltenden Fassung erfüllt haben. In den Fällen des § 81 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes ist Nummer 1 nicht anzuwenden. Der als ruhegehaltfähiger Dienstbezug zu ...

Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1514
Artikel 1 ProfBesNeuG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... für Soldaten auf Zeit aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes § 81 Übergangsregelungen bei Zulagenänderungen aus Anlass des Versorgungsreformgesetzes ...


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