Artikel 1 - Neunte Verordnung zur Änderung der Zweihundertsechsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Emden) (9. EDWE-IFR-PVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 08.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 224; Geltung ab 30.11.2023
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. November 2023 EDWE-IFR-PV

Die Zweihundertsechste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Emden) vom 17. Januar 2002 (BAnz. S. 2049), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 10. August 2018 (BAnz AT 21.08.2018 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

(nur Fundstellennachweis seit 2023)

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Zitierungen von Artikel 1 Neunte Verordnung zur Änderung der Zweihundertsechsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Emden)

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 9. EDWE-IFR-PVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. EDWE-IFR-PVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Verordnung zur Änderung der Zweihundertsechsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Emden)
V. v. 22.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 263
Artikel 1 10. EDWE-IFR-PV-ÄndV
... zum und vom Verkehrslandeplatz Emden) vom 17. Januar 2002 (BAnz. S. 2049), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 224 ) geändert worden ist, wird in Tabellenspalte 5 das Wort „rechts" durch das Wort ...


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