Artikel 1 - Sechsundsechzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertzwölften Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main) (66. EDDF-IFR-PVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 08.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 225; Geltung ab 02.11.2023

Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 2. November 2023 EDDF-IFR-PV

Die Zweihundertzwölfte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main) vom 13. November 2002 (BAnz. S. 25.489), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 19. April 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 150) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

(nur Fundstellennachweis seit 2023)



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