Schlussformel - Dreiundvierzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) (43. EDENRVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 17.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 234; Geltung ab 30.11.2023
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Schlussformel



Der Direktor des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung

Dr. Baumann



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