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Zitierungen von § 15 Parteiengesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 PartG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PartG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elftes Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes
G. v. 27.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 70
Artikel 1 11. PartGÄndG Änderung des Parteiengesetzes
... durch den Vorstand bestimmt, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt." 2. Nach § 15 Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) Der Vorstand kann entscheiden, ...