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Zitierungen von § 2 BMWKBGebKAIV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BMWKBGebKAIV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMWKBGebKAIV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 BMWKBGebKAIV Freigrenze
... Leistungen in Bezug auf Rechtsgeschäfte und Handlungen, deren Wert nach § 2 Absatz 3 5.000 Euro nicht überschreitet, sollen keine Gebühren erhoben werden. In Bezug ... Bezug auf Technologie und Software, deren Wert sich nicht objektiv bestimmen lässt, gilt § 2 Absatz 4 Satz 2 bis 3 entsprechend. (2) Absatz 1 gilt nicht für die Gebührentatbestände nach ...