Artikel 2 - Verordnung zur Ablösung der THW-Mitwirkungsverordnung (THWMitwVAV k.a.Abk.)

V. v. 10.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 275; Geltung ab 01.11.2023

Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 2 ändert mWv. 1. November 2023 THWMitwV

Diese Verordnung tritt am 1. November 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die THW-Mitwirkungsverordnung vom 11. Januar 2004 (BGBl. I S. 75), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. November 2014 (BGBl. I S. 1750) geändert worden ist, außer Kraft.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed