Zitierungen von § 2 FAG
interne Verweise§ 4 FAG Finanzkraftausgleich (vom 01.01.2020) ... hinzuzurechnen. Zu diesem Zweck erfolgt die Verteilung der Umsatzsteuer gemäß § 2 nach der Hinzurechnung von Zuschlägen zu und Abschlägen von der ...
§ 10 FAG Bemessung der Zu- und Abschläge (vom 01.01.2020) ... übersteigt. Soweit die Höhe des Abschlags eines Landes seinen nach § 2 ermittelten Anteil übersteigt, ist der Unterschiedsbetrag von diesem Land ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFöderalismusreform-Begleitgesetz
G. v. 05.09.2006 BGBl. I S. 2098
Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, des Stabilitätsratsgesetzes sowie weiterer Gesetze
G. v. 04.12.2022 BGBl. I S. 2142
Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2398
Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
G. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3122; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2522
Artikel 2 FANeuReG Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (vom 21.12.2018) ... Euro am Gesamtaufkommen der Umsatzsteuer für das Jahr 2020 ergibt." 2. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Verteilung der Umsatzsteuer unter den ... das Jahr 2020 ergibt." 2. § 2 wird wie folgt gefasst: „ § 2 Verteilung der Umsatzsteuer unter den Ländern Der Länderanteil an der ... hinzuzurechnen. Zu diesem Zweck erfolgt die Verteilung der Umsatzsteuer gemäß § 2 nach der Hinzurechnung von Zuschlägen zu und Abschlägen von der Finanzkraft." ... gestrichen. bb) In Satz 5 werden die Wörter „die nach § 2 für das Ausgleichsjahr festgestellten Anteile an der" durch die Wörter „die ... das Ausgleichsjahr festgestellten Anteile an der" durch die Wörter „die sich nach § 2 entsprechend seinem Einwohneranteil für das Ausgleichsjahr ergebenden Anteile der" ... Ausgleichsmesszahl übersteigt. Soweit die Höhe des Abschlags eines Landes seinen nach § 2 ermittelten Anteil übersteigt, ist der Unterschiedsbetrag von diesem Land ... ersetzt. b) Im Wortlaut werden die Wörter „nach § 2 und die endgültige Höhe der Ausgleichszuweisungen und der Ausgleichsbeiträge nach ... 2 werden in dem Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „Ergänzungsanteile werden nach § 2 , die vorläufigen Ausgleichszuweisungen und Ausgleichsbeiträge" durch die ... und wird die Angabe „§§ 4 bis 10" durch die Wörter „ §§ 2 sowie 4 bis 10" ersetzt. 15. § 14 wird wie folgt geändert: ... der Einwohnerzahlen der Länder verteilten Länderanteile an der Umsatzsteuer nach § 2 Satz 1 sowie der vorläufig erhobenen Abschläge und der vorläufig gewährten ...
Zitate in aufgehobenen TitelnZweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2005
V. v. 23.02.2007 BGBl. I S. 213; aufgehoben durch § 4 V. v. 30.04.2008 BGBl. I S. 781
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