Artikel 5 - Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze (GWBuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes


Artikel 5 ändert mWv. 7. November 2023 AltZertG § 2a, § 7

In § 2a Satz 2 Nummer 2 und § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1310, 1322), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, wird jeweils die Angabe „§ 6" durch die Angabe „§ 16" ersetzt.



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