Artikel 1 - Verordnung zur Änderung weinrechtlicher und hopfenrechtlicher Bestimmungen (WeinSFVEV k.a.Abk.)

Artikel 1 Verordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein


Artikel 1 ändert mWv. 10. November 2023 WeinSFV

(gesamter Text siehe Verordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein)



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