Artikel 2 - Verordnung zur Änderung weinrechtlicher und hopfenrechtlicher Bestimmungen (WeinSFVEV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Weinverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 10. November 2023 WeinV § 8

Die Weinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 827), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1873) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 8 gestrichen.

2.
§ 8 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung weinrechtlicher und hopfenrechtlicher Bestimmungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 WeinSFVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WeinSFVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Agrargeoschutz-Verweisanpassungsverordnung (AgrarGeoSVAV)
V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215, 350
Artikel 6 AgrarGeoSVAV Änderung der Weinverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 827), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 4. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 304 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 39a wird wie folgt ...


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