Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.04.2024 aufgehoben

§ 1 - Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2024 (LuftVStAbsenkV 2024)

V. v. 24.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 333; aufgehoben durch Artikel 8 Abs. 7 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Geltung ab 01.01.2024; FNA: 611-19-1-10 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 1 Steuersätze 2024



1Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2024 abgesenkt. 2Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort

1.
in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz: 12,48 Euro,

2.
in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz: 31,61 Euro,

3.
in anderen Ländern: 56,91 Euro.



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