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Artikel 8z2 - Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
Artikel 8z2 Änderung des Ergotherapeutengesetzes
Nach § 8a des Ergotherapeutengesetzes vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1246), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 11. Juli 2021 (BGBl. I S. 2754) geändert worden ist, wird folgender § 8b eingefügt:
- „§ 8b(1) Die Länder können bestimmen, dass die Ausbildung abweichend von § 4 Absatz 1 an Hochschulen durchgeführt wird. Sie legen Ziele, Dauer, Art und allgemeine Vorgaben zur Ausgestaltung der Studiengänge sowie die Bedingungen für die Teilnahme fest. Die Vereinbarkeit der Ausbildung mit der Richtlinie 2005/36/EG ist zu gewährleisten. Abweichungen von der Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sind nur zulässig, soweit sie den theoretischen und praktischen Unterricht nach § 1 Absatz 1 in Verbindung mit der Anlage 1 Teil A der Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung betreffen. Der Studiengang kann modularisiert und kompetenzorientiert ausgestaltet werden.(2) In den Fällen des Absatzes 1 kann die zuständige Behörde eine der Ausbildung entsprechende modularisierte und kompetenzorientierte Gestaltung der staatlichen Prüfung zulassen. Dabei kann die Hochschule Teile der staatlichen Prüfung mit Zustimmung der zuständigen Behörde durch Modulprüfungen ganz oder teilweise ersetzen, sofern sie den inhaltlichen Anforderungen an den jeweiligen Teil der Prüfung nach den §§ 5 bis 7 der Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung entsprechen.(3) Im Übrigen gilt die Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung unverändert mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Schule die Hochschule tritt. Das Erreichen des Ausbildungsziels darf nicht gefährdet werden."
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Zitierungen von Artikel 8z2 PflStudStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8z2 PflStudStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PflStudStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 9 PflStudStG Inkrafttreten
... (6) Artikel 8v tritt mit Wirkung vom 8. April 2023 in Kraft. (7) Die Artikel 8z1, 8z2 und 8z3 treten am 1. Januar 2025 in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16172/a305287.htm