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Zitierungen von § 45 ÖDAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 45 ÖDAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ÖDAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 ÖDAPrV Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Zulassung
... Unterlagen beizufügen: 1. die Tätigkeitsnachweise, 2. im Falle des § 45 Absatz 2 Satz 2 den Nachweis über die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebene erforderliche Dauer der ... der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und 3. im Falle des § 45 Absatz 2 Satz 3 eine glaubhafte Darlegung über den Erwerb der beruflichen ...