§ 1 Absatz 1 der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung, die zuletzt durch
Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Satz 1 wird die Angabe „4.319 Euro" durch die Angabe „4.461 Euro" ersetzt.
- 2.
- In Satz 3 wird die Angabe „2.879 Euro" durch die Angabe „2.974 Euro" ersetzt.