§ 8 - ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024 (ERP-WPG 2024 k.a.Abk.)

§ 8 Befristung


§ 8 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2025, frühestens jedoch am 31. Dezember 2024, außer Kraft.

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Zitierungen von § 8 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 ERP-WPG 2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ERP-WPG 2024 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage ERP-WPG 2024 (zu § 1) Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007
... vergütet: • Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 8 des „Durchführungsvertrages 2019" durch Teilnahme der Rücklagen an der ...


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